Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet
In seiner Sitzung vom 09.03.2017 hat der Deutsche Bundestag das Bauvertragsrecht reformiert, indem er das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in wesentlichen Punkten abgeändert hat. Hierzu wurden neue Vorschriften zum Bauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag, zum Verbraucherbauvertrag und zum Bauträgervertrag eingeführt. Desweiteren wurde auch die Lieferantenhaftung, insbesondere für Baustoffe, überarbeitet.
Quelle: Neues Recht am Bau ist unter Experten strittig